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BayKiBiG

BayKiBiG-Reform 2027: Was sich für deine Kita finanziell ändert

BayKiBiG-Reform 2027: Was sich für deine Kita finanziell ändert

Bayern reformiert 2027 sein Kita-Finanzierungsgesetz, das BayKiBiG. Für deine Kita heißt das: mehr Geld vom Freistaat und weniger Bürokratie. Aber ein Zuschuss, der bisher die Elternbeiträge gesenkt hat, wird zur Förderung für den Träger.

Bist du neu im Kita-Vorstand und hast zum ersten Mal von der BayKiBiG-Reform gehört? Keine Sorge. Ich erkläre dir Schritt für Schritt, was sich ändert, und zeige dir an zwei einfachen Rechenbeispielen, was das für deine Kita bedeutet.

Eines vorab: Das Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen. Die Beträge können sich noch ändern.

Gut zu wissen: Was ist das BayKiBiG?

BayKiBiG ist die Abkürzung für das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Es regelt, wie viel Geld eine Kita in Bayern vom Staat und von der Gemeinde bekommt. Die meisten Kitas finanzieren sich zum großen Teil über diese Förderung. Die genauen Werte stehen in einer Verordnung dazu, der AVBayKiBiG.

Worum geht es bei der Reform?

Der Freistaat Bayern gibt den Kitas mehr Geld. Die Förderung steigt um rund 25 Prozent. Das Geld kommt vor allem aus dem Familien- und Krippengeld, das dafür abgeschafft wird.

Gleichzeitig wird vieles einfacher. Förderungen, für die du bisher jedes Jahr einen eigenen Antrag stellen musstest, gibt es künftig automatisch als feste Pauschale.

Zwei Änderungen solltest du dir genauer ansehen. Sie betreffen das Geld deiner Kita direkt.

Die Teamkräftepauschale: mehr Geld, weniger Papierkram

Bisher gab es zwei getrennte Förderungen für Personal, das nicht pädagogisch anerkannt ist: die Assistenzkraftförderung (früher TP 2000 genannt) und den Personalbonus. Für beide musstest du jedes Jahr einen Antrag stellen und Belege einreichen.

Das fällt weg. Ab 2027 gibt es dafür eine einzige feste Pauschale, die Teamkräftepauschale. Du bekommst sie für jeden genehmigten Betreuungsplatz, ganz ohne Einzelantrag.

Gut zu wissen: Was ist eine Teamkraft?

Teamkräfte sind Mitarbeitende, die nicht im Personalschlüssel deiner Kita mitzählen. Dazu gehören Aushilfen, die am Kind helfen, aber keine pädagogische Anerkennung haben, außerdem Küche, Reinigung und Verwaltung. Auch ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und ein BFD (Bundesfreiwilligendienst) zählen nicht im Personalschlüssel und gelten damit als Teamkräfte. Sie alle entlasten das pädagogische Team im Alltag.

Anders ist es beim anerkannten Berufspraktikum in der Erzieherausbildung: Das zählt im Personalschlüssel mit und ist deshalb keine Teamkraft.

Eine Bedingung gibt es: Du musst mindestens eine Teamkraft beschäftigen. Wie viel sie verdient, spielt für die Höhe der Pauschale keine Rolle.

Ein Beispiel. Für 2027 sind diese Beträge im Gespräch (sie stehen noch unter Vorbehalt und können sich ändern):

  • für die ersten 50 Plätze: 500 Euro pro Platz im Jahr
  • ab dem 51. Platz: 167,61 Euro pro Platz im Jahr

Deine Kita hat 20 genehmigte Plätze. Alle liegen also in der ersten Stufe. Damit bekommst du:

20 mal 500 Euro = 10.000 Euro im Jahr

Dieses Geld gab es früher nur mit Antrag und Nachweis. Jetzt kommt es planbar und ohne Aufwand.

Praxistipp

Prüfe, ob in deiner Kita schon mindestens eine Teamkraft angestellt ist, zum Beispiel eine Reinigungs- oder Küchenkraft mit Vertrag. Wenn ja, ist die Voraussetzung für die Pauschale schon erfüllt.

Der Qualitätsbonus steigt stark

Die zweite große Änderung ist der Qualitätsbonus.

Gut zu wissen: Was ist der Qualitätsbonus?

Der Qualitätsbonus ist ein zusätzlicher Betrag, den der Staat oben auf die normale Förderung pro Kind zahlt. Er wird jedes Jahr angepasst.

2026 lag er bei 268 Euro pro Jahr. Ab 2027 springt er auf 693 Euro, also auf mehr als das Zweieinhalbfache. Bis 2029 steigt er weiter.

Warum so viel mehr? Der Staat steckt drei frühere Einzelleistungen in diesen einen Bonus hinein. Das Geld wird also nicht gestrichen, sondern nur anders verteilt. Eine dieser Leistungen war der Elternbeitragszuschuss. Und der ist so wichtig, dass er einen eigenen Abschnitt verdient.

Der Elternbeitragszuschuss fällt weg

Das ist die Änderung, die du als Träger am genauesten verstehen solltest.

Exkurs: Was war der Elternbeitragszuschuss?

Bisher zahlte der Freistaat einen festen Betrag, der direkt die Elternbeiträge senkte. In der Praxis waren das rund 100 Euro pro Monat. Den Zuschuss gab es ab September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung. Dieses Geld kam also unmittelbar den Eltern zugute und stand jeder Familie zu.

Diesen eigenständigen Zuschuss gibt es ab 2027 nicht mehr. Sein Geld bleibt zwar im System, fließt aber künftig in den höheren Qualitätsbonus, also in die allgemeine Förderung für dich als Träger.

Der Unterschied klingt klein, ist aber wichtig. Früher war das Geld fest für die Eltern reserviert, pro Kind und zweckgebunden. Jetzt ist es Teil deiner Trägerförderung. Aus einer garantierten Entlastung der Eltern wird also ein Topf, über dessen Verwendung vor Ort entschieden wird.

Was heißt das konkret? Ob die Elternbeiträge stabil bleiben, ist nicht mehr gesetzlich abgesichert. Es hängt davon ab, ob du und deine Gemeinde die höhere Förderung nutzt, um die Beiträge niedrig zu halten. Tut ihr das nicht, kann es passieren, dass die Eltern ab 2027 spüren, dass die alten 100 Euro pro Monat fehlen.

Praxistipp

Sprich das Thema früh mit deiner Gemeinde durch und plane es offen mit deinem Elternbeirat. Wenn du den Eltern schon jetzt erklärst, wie sich ihr Beitrag ab 2027 entwickelt, vermeidest du Unmut und zeigst, dass du die Sache im Griff hast.

Mini-Kitas lohnen sich endlich

Das ist die wichtigste Änderung für kleine Einrichtungen.

Gut zu wissen: Was ist eine Mini-Kita?

Eine Mini-Kita ist eine besonders kleine Kita mit höchstens zwölf Plätzen. Es gibt sie auf dem Land genauso wie in der Stadt. Eine Besonderheit: In einer Mini-Kita dürfen auch Tagespflegepersonen als Ergänzungskraft im Team mitarbeiten. Bisher war eine Mini-Kita finanziell schwer zu betreiben.

Neu ist: Auf Antrag der Gemeinde darf die Mini-Kita für jedes Kind den höchsten Betreuungsfaktor ansetzen, nämlich den für Kinder unter drei Jahren. Das bringt deutlich mehr Geld.

Damit das fair bleibt, gibt es eine Günstigerprüfung.

Exkurs: Wie wird die Förderung pro Kind berechnet?

Für jedes Kind rechnet das BayKiBiG mit dieser Formel: (2 × Basiswert + Qualitätsbonus) × Faktor für die Betreuungszeit × Faktor für den Aufwand.

Warum zweimal Basiswert? Die Förderung hat zwei Geldgeber. Der Freistaat zahlt seinen Anteil auf Grundlage des Basiswerts, und die Gemeinde muss mindestens den gleichen Betrag dazugeben. Der Basiswert zählt deshalb zweimal. Der Qualitätsbonus kommt nur einmal dazu, weil ihn allein der Freistaat zahlt.

Der Faktor für die Betreuungszeit ist umso höher, je länger das Kind gebucht ist. Der Faktor für den Aufwand ist höher bei Kindern unter drei Jahren oder mit besonderem Bedarf.

Bei der Günstigerprüfung rechnet man zwei Wege durch und nimmt den, der mehr Geld bringt.

Ein Beispiel. Eine Mini-Kita hat zwölf Kindergartenkinder. Alle sind sechs bis sieben Stunden am Tag gebucht. Fünf der Kinder haben Eltern, die beide nicht aus dem deutschen Sprachraum kommen. Für sie gilt ein etwas höherer Faktor.

Jetzt rechnet die Günstigerprüfung zwei Wege durch:

  • Weg A: alle zwölf Kinder mit dem hohen Faktor für unter Dreijährige
  • Weg B: jedes Kind mit seinem eigenen, tatsächlichen Faktor

Mit den vorläufigen Werten für 2027 (Basiswert 1.521,62 Euro, Qualitätsbonus 693,28 Euro) ergibt das pro Kind und Jahr:

  • Kindergartenkind, Faktor 1,0: rund 6.539 Euro
  • Kind mit dem höheren Faktor 1,3: rund 8.501 Euro
  • jedes Kind mit dem Faktor 2,0: rund 13.078 Euro

Für die ganze Mini-Kita mit ihren zwölf Kindern:

  • Weg B (tatsächliche Faktoren): 7 mal 6.539 Euro plus 5 mal 8.501 Euro = rund 88.300 Euro im Jahr
  • Weg A (alle mit 2,0): 12 mal 13.078 Euro = rund 156.900 Euro im Jahr

Weg A bringt also rund 68.700 Euro mehr. Für die Mini-Kita zählt deshalb Weg A. Sogar der höhere Faktor für die fünf Kinder spielt am Ende keine Rolle, weil der Faktor 2,0 für alle ohnehin günstiger ist.

Kurz gesagt: Eine kleine Kita wird damit überhaupt erst wirtschaftlich.

Was du dir noch merken solltest

  • Melden nur noch zweimal im Jahr. Du meldest die Daten deiner Kita künftig nur noch zum 15. Februar und zum 15. Oktober. Früher waren es vier Termine.
  • Die Paragrafen werden neu nummeriert. Verweise auf das BayKiBiG in deinen Verträgen und Vorlagen stimmen danach nicht mehr. Plane etwas Zeit ein, um sie zu prüfen.
  • Kinder mit besonderem Bedarf bleiben gut abgesichert. Der hohe Förderfaktor für sie bleibt auch dann erhalten, wenn eine Hilfe vorübergehend ausfällt.
Praxistipp

Lege dir eine Liste mit allen Dokumenten an, in denen Paragrafen des BayKiBiG genannt werden, zum Beispiel Betreuungsverträge und Konzeption. So kannst du sie nach der Reform in Ruhe nacheinander aktualisieren.

Fazit

  • Es gibt mehr Geld, und zwar planbar.
  • Es gibt weniger Bürokratie, vor allem keine Einzelanträge mehr und nur noch zwei Meldetermine.
  • Mini-Kitas profitieren am stärksten.
  • Achtung beim Elternbeitragszuschuss: Aus Hilfe für die Eltern wird Förderung für den Träger. Überlege dir früh, wie du die Beiträge stabil hältst.
  • Alle Beträge sind noch vorläufig.

Am Ende entscheidet dein Controlling

Die Zahlen in diesem Artikel zeigen, was möglich ist. Was am Ende wirklich in deiner Kita ankommt, ist aber von Einrichtung zu Einrichtung verschieden. Es hängt von deinen genehmigten Plätzen ab, von den Buchungszeiten und davon, welche Kinder du betreust.

Deshalb gilt hier wie immer: Es kommt auf dein Controlling und die Arbeit mit einem Budget an. Erst wenn du die neuen Werte in dein eigenes Budget einträgst, siehst du den echten Effekt für deine Kita. Du erkennst, wie viel mehr Förderung du bekommst, wo sich Geld verschiebt, zum Beispiel beim Elternbeitragszuschuss, und ob du bei den Beiträgen nachsteuern musst.

Aus diesen Zahlen leitest du dann konkrete Handlungsmaßnahmen ab: Wie planst du dein Personal? Was besprichst du mit der Gemeinde? Wie hoch setzt du die Elternbeiträge an? Ohne ein sauberes Budget bleibt die Reform abstrakt. Mit einem Budget wird sie steuerbar.

Praxistipp

Bau dir eine einfache Vorher-Nachher-Rechnung: die heutige Förderung in der einen Spalte, die neuen Werte ab 2027 in der anderen. So siehst du auf einen Blick, was sich für deine Kita ändert, und kannst die Rechnung aktualisieren, sobald die endgültigen Beträge feststehen.

Du willst es genauer wissen?

Ich habe das alte und das neue Recht in einer übersichtlichen Synopse nebeneinandergestellt, mit allen Paragrafen und Werten. Du kannst sie dir als PDF herunterladen und für deine eigene Planung nutzen.

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