Arbeitszeiterfassung in unserer Kita?

von | 12 Okt. 2022 | Blog

Sicherlich hast du es aus den Medien erfahren: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September 2022 in einer Grundsatzentscheidung klargestellt, dass Arbeitgeber*innen verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer*innen grundsätzlich und systematisch zu erfassen. Wenn du dich fragst, ob das auch für deine Kita gilt und was das im Einzelnen für euch bedeutet, hilft dir dieser Blog-Artikel weiter.

„Grundsatzentscheidung“ – was ist das überhaupt?

In den Medien war in Bezug auf das BAG-Urteil immer wieder von „Grundsatzentscheidung“ die Rede.

Als Grundsatzentscheidung werden Urteile und Beschlüsse oberer oder oberster Gerichte bezeichnet, die Rechtsfragen von grundsätzlichem Interesse erstmals klären oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung in der Interpretation geltenden Rechtes vornehmen.

Trotz richterlicher Unabhängigkeit werden Grundsatzentscheidungen von anderen Gerichten bei ihrer Auslegung der Gesetze in der Regel beachtet, um das Gebot der Rechtssicherheit zu wahren.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)

Die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung des BAG vom 13.09.2022 liegt darin, dass es eine bereits bestehende Pflicht des Arbeitgebers zur systematischen Zeiterfassung feststellt – obwohl diese bisher nach deutschem Recht nicht explizit geregelt ist.

Grundlage des BAG-Urteils ist die sogenannte „Stechuhr-Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). In dieser hatte der EuGH schon im Jahr 2019 in Bezug auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, objektive, verlässliche und zugängliche Arbeitszeiterfassungssysteme einzurichten, mit denen die täglich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten gemessen werden kann. Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgabe des EuGH bisher nur noch nicht umgesetzt.

Bisher ist lediglich eine Pflicht zur Dokumentation von Überstunden und Sonntagsarbeit vorgesehen, nicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit (Ausnahme Minijobber).

Das BAG aber zieht die Stechuhr-Entscheidung nun zur Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes heran und stellt klar, dass danach eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits bestehe.

Ist die Entscheidung des BAG für deine Kita relevant?

Das Arbeitsrecht und damit auch die Entscheidung des BAG gilt für alle Angestellten – und damit auch für das Personal in deiner Kita oder sonstigen pädagogischen Einrichtung.

Da das BAG aber keine Gesetzgebungskompetenz hat, besteht noch kein sofortiger Handlungsbedarf. Du kannst also die Umsetzung der EuGH-Vorgabe durch den deutschen Gesetzgeber abwarten. Das Urteil des BAG ist ja auch erst einmal auf die Maßgabe der Arbeitszeiterfassung beschränkt; ein zukünftiges Gesetz enthält vermutlich detailliertere Vorgaben zu Themen wie flexiblen Arbeitszeitmodellen, Vertrauensarbeitszeit, Homeoffice, Überstunden usw. Möglicherweise werden auch Ausnahmen für kleine Unternehmen zugelassen.

Da das BAG aber keine Gesetzgebungskompetenz hat, besteht noch kein sofortiger Handlungsbedarf.

 Du kannst also die Umsetzung der EuGH-Vorgabe durch den deutschen Gesetzgeber abwarten.

Das Urteil des BAG ist ja auch erst einmal auf die Maßgabe der Arbeitszeiterfassung beschränkt.

Ein zukünftiges Gesetz enthält vermutlich detailliertere Vorgaben zu Themen wie flexiblen Arbeitszeitmodellen, Vertrauensarbeitszeit, Homeoffice, Überstunden usw.

Möglicherweise werden auch Ausnahmen für kleine Unternehmen zugelassen.

Wie geht es weiter?

Der deutsche Gesetzgeber wird die Vorgabe des EuGH umsetzen müssen. Die genaue Ausgestaltung bleibt abzuwarten.

Trotzdem halten wir es für sinnvoll, sich jetzt schon einmal Gedanken über folgende Punkte zu machen:

  • Wie könnte eine Zeiterfassung in unserer Kita umgesetzt werden?
  • Welche digitalen Lösungen existieren bereits?
  • Werden in unserer Kita eigentlich viele Überstunden gemacht? Werden gesetzliche Höchstarbeitszeiten überschritten oder Ruhezeiten nicht eingehalten?
  • Sind die Aufgaben des Personals klar definiert und lassen sie sich in der täglichen Arbeitszeit auch erledigen?

Für die tatsächliche Einführung einer Zeiterfassung in deiner Kita bist du dann bestens vorbereitet.

Sobald das neue Gesetz bekannt ist, werden wir Vorschläge für praktische Lösungen zur Zeiterfassung in deiner Kita in diesem Blog posten.

Fazit

  • Bisher ist eine Pflicht zur Dokumentation von Überstunden und Sonntagsarbeit vorgesehen, nicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit
  • Auch deine Kita ist betroffen
  • Noch besteht kein Handlungsbedarf, da das Bundesarbeitsgericht keine Gesetzkompetenz hat
  • Du kannst dich schon jetzt auf das anstehende Gesetz vorbereiten

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