Leitungsbonus 2022: Antrag nur noch bis Ende September 22 möglich

 

Macht der Leitungsbonus für deine Einrichtung Sinn? Erfüllt sie die Voraussetzungen für einen Antrag? – Der übrigens rückwirkend für das ganze Jahr 2022 noch bis Ende September 2022 im Kibigweb gestellt werden kann. In diesem Beitrag erhältst du einen Überblick über die aktuell geltende Richtlinie und erfährst, wie du den Bonus beantragst.

 

Was ist überhaupt der Leitungs- und Verwaltungsbonus

Im Rahmen des bundesweiten „Gute-KiTa-Gesetzes“ erhält Bayern bis Ende 2022 rund 861 Millionen Euro. Jedes Bundesland kann die Mittel für unterschiedliche Handlungsfelder einsetzen. Bayern hat sich u.a. für folgende zwei Schwerpunkte entschieden:

  •  Die Ausweitung der bereits 2019 eingeführten Elternbeitragsentlastung
  • Die Stärkung der Kitaleitung: diese wird nun mit dem Leitungs- und Verwaltungsbonus umgesetzt.

 Ziel des Bonus ist die Entlastung der pädagogischen Leitung von nicht pädagogischen Aufgaben, damit sie sich wieder auf die pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren und die Qualität der Betreuung stabilisieren, sichern und weiterentwickeln kann. Die Entlastung soll durch gezielte Maßnahmen, wie zum Beispiel den Einsatz von zusätzlichem Personal, erfolgen.

In März 2020 wurde der Leitungs- und Verwaltungsbonus in Bayern eingeführt – und im April 2021 geändert (Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen, geändert durch Bekanntmachung vom 20. April 2021).

In der aktuellen Version besteht der Bonus aus drei Fördertöpfen, die unabhängig voneinander beantragt werden können.

Die drei Wirkungsbereiche des Leitungsbonus

 

a- Zusätzlicher Personaleinsatz

Dies ist der größte Fördertopf. Fördermittel werden ab dem Monat der Erhöhung der Personalstunden gewährt – und zwar nicht ab Vertragsunterschrift, sondern ab Inkrafttreten der Stundenerhöhung.

Der zusätzliche Personaleinsatz kann eine Neueinstellung von Personal oder eine Aufstockung von bestehenden Teilzeitverträgen sein.

Die Aufstockung muss einen Mindestumfang von 10 Stunden betragen und die Leitung muss dadurch mindestens 5 Wochenstunden mehr Zeit für die Erfüllung ihrer Leitungsaufgaben erhalten.

Unter „zusätzlichem Personal“ versteht man nicht nur pädagogisches Personal, sondern auch Verwaltungs- oder hauswirtschaftliches Personal.

Die zusätzlichen Stunden sollen der Entlastung der pädagogischen Leitung dienen. Entlastungen bei Trägeraufgaben (Finanzverwaltung, Kibigweb-Pflege…) oder bei hauswirtschaftlichen Aufgaben können nicht geltend gemacht werden.

So ist zum Beispiel eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit des Kochs/der Köchin keine Entlastung der pädagogischen Leitung, da die Essensvorbereitung keine Leitungsaufgabe darstellt.

Der Bonus ist nicht an bestimmte Mitarbeiter gebunden, sondern an die Anzahl der Personalstunden insgesamt.

Die 10 zusätzlichen Stunden dürfen auch von 2 Kräften erbracht werden.

Oder anderes Beispiel: Verlässt die neu angestellte Person die Einrichtung, wird der Bonus gewährt, solange die Person durch eine andere Kraft ersetzt wird. Die Aufsichtsbehörde ist in diesem Fall zu informieren.

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Aufgepasst:

Bei Neugründungen ist eine Erhöhung der Personalstunden gegenüber früheren Monaten nicht denkbar. Deshalb muss in diesen Fällen ein Anstellungsschlüssel von 1:9,3 eingehalten werden.

b- Qualifizierte Praxisanleitung

Dieser Fördertopf ist in der überarbeiteten Richtlinie neu hinzugekommen.

Hierbei geht es darum, die Kita-Leitung von den Aufgaben der Praxisanleitung (unter anderem von Praktikanten und Azubis) zu entlasten.

Für die Gewährung dieses Bonusanteils soll die Aufgabe der Praxisanleitung durch eine andere Fachkraft übernommen werden (nicht durch eine Ergänzungskraft).

Es wird empfohlen, dass die andere Fachkraft eine Fortbildung für Anleitungskräfte besucht. Dies ist aber keine zwingende Voraussetzung, um den Fördertopf anzuzapfen.

Beachte: Der Bonus wird nur für die Monate gewährt, in denen auch jemand anzuleiten ist!

Für welche Ausbildungsabschnitte gilt die Praxisanleitung? Hier findest du die Liste:

   SchülerInnen der Berufsfachschulen
   An den Fachakademien für Sozialpädagogik:

                  - SPS-PraktikantInnen (SPS - Sozialpädagogisches Seminar)

- SEJ-PraktikantInnen (SEJ - Sozialpädagogisches Einführungsjahr)

- BerufspraktikantInnen

- OptiPrax-TeilnehmerInnen (OptiPrax - Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen & Verstetigung von OptiPrax)

- SchülerInnen des Lehrgangs "Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung"

   TeilnehmerInnen an folgenden Zertifikatskursen des StMAS:

                 - "Ergänzungenskräfte zu Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen"

- "HeilerziehungspflegerInnen im Erziehungsdienst"

- "Fachkräfte mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen"

- "Ergänzungskräfte für Grundschulkindbetreuung"

   Studierende im Praxissemester der Kindheitspädagogik und Sozialen Arbeit

 

Die Praxisanleitung gilt NICHT für:

   TeilnehmerInnen des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
   TeilnehmerInnen des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
   TeilnehmerInnen des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ)

c- Anschaffung und Ersatz von Sachmitteln

Der Kaufvertrag und der Einsatz des Sachmittels soll im Bewilligungsjahr stattfinden.

Beispiele für Sachmittel, die zur Entlastung der Kita-Leitung beitragen:

  • Computer
  • Drucker
  • Scanner
  • Diensthandy
  • Kita-App (Der Bonus erfolgt einmalig, selbst wenn eine regelmäßig wiederkehrende Gebühr anfällt)
   Eine Kita-Verwaltungssoftware (wie Nupian oder Adebis) entlastet vorwiegend den Träger und gilt daher nicht als Entlastung der Kita-Leitung.

 

 

Wie wird der Bonus berechnet und ausgezahlt?

In der Förderrichtlinie heißt es: Der Verwaltungsbonus ist das Produkt aus dem Basiswert für die staatliche Förderung * Summe der Buchungszeitfaktoren * Faktor LB.

Hierbei ist Folgendes zu berücksichtigen:

  • Der „Faktor LB“ ist je nach Fördertopf unterschiedlich:
    0,16 für zusätzlichen Personaleinsatz
    0,07 für die Entlastung bei der Praxisanleitung
    0,01 für die Anschaffung von Sachmitteln
  • Die Buchungszeitfaktoren berechnen sich aus den ungewichteten Buchungsstunden im Vorjahr geteilt durch vier
  • Die Summe der ungewichteten Buchungsstunden lt. Kibigweb ist für 12 Monate berechnet. Dies ist noch auf die Anzahl der zu beantragenden Monate herunterzurechnen.

Aber mach‘ dir keinen Kopf wegen der Berechnung: Die Höhe der Fördertöpfe wird dir im Kibigweb angezeigt, wenn du den Antrag startest und speicherst, ohne ihn endgültig abzugeben.

Der Leitungsbonus ist ein Bonus und keine Zuwendung. Er muss nicht zurückgezahlt werden, wenn er für die Maßnahmen nicht vollständig ausgeschöpft wird.

In den Monaten, in denen die Fördervoraussetzungen nicht vorliegen, wird der Bonus um je 1/12 reduziert.

Die Auszahlung erfolgt quartalsweise mit den BayKiBiG-Abschlagzahlungen im Februar (23% der Auszahlungssumme), Mai (23%), August (23%) und November (31%).

Beachte: Der Sachmittelbonus wird einmalig zum 15. November ausbezahlt, da dieser Fördertopf verhältnismäßig klein ist.

 

 

Ist der Leitungsbonus für deine Einrichtung sinnvoll?

Träger von Kindertageseinrichtungen haben einen Anspruch auf den Bonus, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Zu den anspruchsberechtigten Einrichtungen zählen:

  • Kinderkrippen
  • Kindergärten
  • Häuser für Kinder
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Aufgepasst:

Ein reiner Kinderhort ist somit von der Förderung ausgeschlossen! Häuser für Kinder mit Hortgruppen dagegen können den Verwaltungs- und Leitungsbonus beantragen.

Ist der Leitungs- und Verwaltungsbonus auch für kleine Einrichtungen sinnvoll?

Ja. Die Gründe, eine Einrichtungsleitung zu entlasten, können unterschiedlich sein.

  • In größeren Häusern übt die Einrichtungsleitung in der Regel auch viele Verwaltungsaufgaben aus: Überwachung des Anstellungsschlüssels, Änderungen der Buchungszeiten der Kinder, Erstellen von Statistiken, usw. In diesem Fall ist es sinnvoll, den Bonus für entlastende Maßnahmen im administrativen Bereich zu verwenden.
  • In kleinen Einrichtungen mit wenigen Angestellten ist die Einrichtungsleitung häufig im Gruppendienst am Kind. In diesem Fall ist es sinnvoll den Bonus für entlastende Maßnahmen im pädagogischen Bereich zu verwenden, wie z.B. die Erhöhung der Personalstunden der Bestandskräfte oder die Einstellung von Hilfskräften, die bei allen Aufgaben unterstützen können (hauswirtschaftlich, aber auch z.B. Vorlesen, Basteln, Vorschule…)
Exkurs-Icon

Vorsicht bei der Kombination mit dem Münchener EKI-Modell

Ist deine Einrichtung eine Münchener Eltern-Kind-Initiative wird sie wahrscheinlich nach dem EKI-Modell gefördert.

In diesem Fall musst du vorsichtig sein: die 10 Personalstunden, die du als Maßnahme einsetzt, werden nicht auch noch zu 80% EKI-gefördert, da dies eine Doppelförderung wäre.

Auch wenn du eine Aushilfe zur Entlastung der Leitung bei der Arbeit am Kind einsetzt, darf sie nicht zum EKI-geförderten Aushilfstopf zählen.

In der Praxis haben wir festgestellt, dass die EKI-Förderung in den meisten Fällen höher ausfällt als der Leitungsbonus.

Dies sollte dich aber nicht davon abhalten, die Töpfe „Praxisanleitung“ und „Anschaffung von Sachmitteln“ anzuzapfen.

Das Leitungsbonus ist Fördervoraussetzung

 

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt des Bonus?

Der Träger muss über ein unter Beteiligung der pädagogischen Leitung erarbeitetes, schriftliches Leitungskonzept verfügen, in dem:

  • Das Leitungsprofil (Rolle und Verantwortung der Leitung, Führungsstil) und die Aufgaben der Einrichtungsleitung niedergelegt sind.
  • Die zusätzlich geplanten Maßnahmen zur Entlastung der Leitung und der Umfang der angestrebten zeitlichen Entlastung sowie die Beteiligung der pädagogischen Leitung an der Konzeptentwicklung schriftlich dokumentiert sind.
  • Für die auf Leitungsaufgaben entfallende Arbeitszeit ein angemessenes Zeitkontingent festgelegt ist.
  • Das für die Ausübung der Leitungstätigkeit mindestens erforderliche Qualifizierungsniveau festgelegt und Maßnahmen zur Fort-bzw. Weiterbildung vereinbart sind.

 

Gibt es für das Leitungskonzept einen Leitfaden?

Ja, es gibt einen unverbindlichen Leitfaden des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Den Leitfaden findest du hier:

Beispiele für Aufgaben zur Entlastung der Kita-Leitung

Die in §14 AVBayKiBiG beschriebenen Aufgaben der pädagogischen Leitung können als Basis für die Erstellung des Leitungskonzepts dienen. Hier die wesentlichen leitungsbonus-relevanten Aufgaben:

   Bestellung von Materialien und Führen von Listen
   Unterstützung bei der jährlichen Elternbefragung
   Koordination der Elternmitarbeit
   Übernahme der corona-bedingten Kommunikation mit den Eltern
   Regelmäßige Absprachen mit dem Träger, z.B. Verwaltungsfragen, Belegungsmanagement, Sachmittel-Anschaffungen
   Vernetzung mit anderen Institutionen (z.B. Gesundheitsamt)
   Öffentlichkeitsarbeit und Außenwirkung: Erstellen von Materialien; Formulierung des Internetauftritts
   Gruppeninterne Verwaltungsaufgaben: Anwesenheitslisten, Essensabrechnung
   Personalorganisation: Erstellung von Dienstplänen, Führen von Abwesenheitslisten
   Arbeit am Kind

In integrativen Einrichtungen:

 

   Dokumentation der Fachdienststunden (50 Stunden pro Jahr)
   Übernahme der Kommunikation mit dem Bezirk Oberbayern
   Personaleinsatzplanung

Aufgaben, die auf keinen Fall erwähnt werden dürfen, da sie Trägeraufgaben sind:

 

   Pflege der Adebis & Kibigweb-Daten
   Abrechnung der Beiträge
   Fördergeldanträge

 

 

Wie laufen Antrag und Bewilligung ab?

Ab wann wird der Bonus gewährt und wie läuft das Antrags- und Bewilligungsverfahren ab?

Der Träger stellt den Antrag im Kibigweb an die Sitzgemeinde und die Fördervoraussetzungen liegen vor. Es wird ein Antrag pro Einrichtung gestellt.

Die Bewilligung wird dem Träger über das Kibigweb mitgeteilt.

Die Höhe des Bonus ist abhängig von dem Monat der Bewilligung durch die Gemeinde: der Leitungs- und Verwaltungsbonus wird erst ab Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag und das Leitungskonzept vorliegen.

Wie wird kontrolliert, wie die Einrichtung den Bonus verwendet?

Die Verwendung des Bonus wird im Rahmen einer regulären BayKiBiG – Belegprüfung überprüft.

Bis wann wird der Bonus bewilligt?

Der Bonus ist auf das Kalenderjahr begrenzt. Für das folgende Kalenderjahr muss der Träger einen Folgeantrag stellen.

Fazit

  • Der Verwaltungs- und Leistungsbonus besteht aus 3 Töpfen:
    Zusätzlicher Personaleinsatz, qualifizierte Praxisanleitung und Anschaffung und Ersatz von Sachmitteln
  • Im ersten Schritt definierst du die Maßnahmen zur Entlastung der Kita-Leitung, die zum Erhalt des Leitungsbonus qualifizieren
  • Dann erstellst du ein Leitungskonzept für deine Einrichtung
  • Du kannst den Verwaltungs- und Leitungsbonus auch rückwirkend für 2022 bis Ende September 2022 beantragen.


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